Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin (Susanne Landgraf) und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der

Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.                 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Gegenstand eines Vertrages beruht ausschließlich auf der Schriftform und den getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Susanne Landgraf und dem Auftraggeber gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen und der Auftraggeber den Auftrag nicht unverzüglich abgelehnt hat. Beanstandungen/Änderungswünsche einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind vom Auftraggeber unverzüglich vorzunehmen und im Vorfeld mit Susanne Landgraf abzusprechen. Ist dem nicht der Fall, wird der Auftrag ansonsten als verbindlich erteilt angesehen.                 


2.2 Susanne Landgraf ist verpflichtet, die Aufträge  nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung  für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen abzuleisten. 

                

2.3 Die von Susanne Landgraf zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot/in der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zu darüber hinausgehenden Tätigkeiten ist Susanne Landgraf grundsätzlich nicht verpflichtet.                 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.


3.2 Infolge der Datenschutzverordnung (DSGVO) ist es erforderlich, dass Auftraggeber ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung ( siehe Punkt 7) geben. Das Formular wird ab dem 25.05.2018 bei der Auftragsanfrage dem Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung beigelegt und ist auch für folgende Anfragen gültig. Das Einverständnis wird einmalig gegeben und ist solange gültig, wie die derzeit gültige DSGVO oder maximal die gesetzliche Aufbewahrungszeit von 10 Jahren. Wird die Einwilligungserklärung nicht unterschrieben, kommt der Vertrag automatisch nicht zustande und der Auftrag wird von Susanne Landgraf nicht ausgeführt.          


3.3 Wird ein von Susanne Landgraf vorgelegter Dienstleistungsvertrag (Auftragsbestätigung) vom Auftraggeber nicht unterschrieben, die gewünschten Dienstleistungen jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem Auftraggeber die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von Susanne Landgraf in Anspruch genommen hat, bekannt.                 


3.4 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.                 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.                 


4.2 Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von Susanne Landgraf, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.                 


4.3 Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Dolmetschzeit vor Ort zuzüglich der Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall schriftlich geregelt. Bei Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer Stunde. Die Dienstleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, dann im Halbstundentakt berechnet. Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich um gefahrene Autokilometer oder anfallende Kosten für den ÖPNV/DB. Fahrzeiten werden mit ganzem Stundensatz zzgl. Fahrtkosten und ggf. Spesen berechnet. Zum Honorar kommen evtl. Nebenkosten (z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer) hinzu.                 


4.4 Ist Susanne Landgraf die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens des Auftraggebers zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.

                 

4.5 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn Susanne Landgraf ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.4 vor Beginn des Vertrages, ist Susanne Landgraf für diesen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von Susanne Landgraf verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:                     
                    Bei Stornierung
                    - bis 14 Werktage vor Beginn des Einsatzes kostenfrei
                    - bis 7 Werktage vor Beginn des Einsatzes 25% des Auftragswertes
                    - bis 3 Werktage vor Beginn des Einsatzes 50 % des Auftragswertes
                    - weniger als 3 Werktage vor Beginn des Einsatzes 100 % des Auftragswertes                 


4.6 Sämtliche Zahlungen sind 15 Tage nach Rechnungsstellung unbar ohne jeden Abzug auf das Konto von Susanne Landgraf unter Angabe der Rechungsnummer zu zahlen, es sei denn, es wurden andere Zahlungsziele vereinbart. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend der bereits geleisteten Arbeit gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind.

                 

4.7 Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Susanne Landgraf nach Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (öffentliche Träger) oder fünf Prozent (Privatkunden) des Gesamtbetrags zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.                 ,


4.8 Umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr. 16 Buchst. I UStG.

                              

5. Störung, höhere Gewalt


Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs-  und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse) entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.                 

6. Leistungsumfang

6.1 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.                 


6.2 Die Dolmetschleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe der Dolmetscherin ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer

anderen Sprache (Deutsche Gebärdensprache oder deutsche Lautsprache). Von der Dolmetschleistung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt.   


7. Datenverarbeitung


7.1 Daten werden nur nach Unterschreiben der Einwilligungserklärung gespeichert und verarbeitet.


7.2 Kundendaten werden auf einem Stammblatt sowohl digital gespeichert, als auch in Papierform abgelegt. Ändern sich die Kundendaten, werden diese automatisch ohne erneute Zustimmung auf dem Stammblatt geändert. 


7.3 Kunden können jederzeit ihre gespeicherten Daten einsehen.


7.4 Kunden können schriftlich veranlassen, dass ihre Daten gesperrt werden. Dies hat zur Folge, dass keine weiteren Anfragen von Susanne Landgraf bearbeitet werden. Susanne Landgraf ist gesetzlich verpflichtet, die Kundendaten für 10 Jahre zu speichern. Danach werden die Daten gelöscht, insofern innerhalb der 10 Jahre keine Aufträge für entsprechenden Kunden zustande gekommen sind.


7.5 Daten von Kostenträgern werden automatisch gespeichert. Da es sich um öffentliche Stellen handelt, bedarf dies keiner Einwilligung. Daten werden zur Abrechnung der erbrachten Dolmetschleistung verwendet und werden in der Regel nicht an Dritte weiter gegeben. Sollte eine Weitergabe der Daten erforderlich werden, wird der entsprechende Kostenträger darüber informiert und um sein schriftliches Einverständnis gebeten.

8. Verschwiegenheitspflicht

Susanne Landgraf verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Aufgrund des Berufes unterliegt Susanne Landgraf der Berufs- und

Ehrenordnung und somit einer strikten Schweigepflicht und sieht sich seinen Kunden gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragene Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung der Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.).               

9. Arbeitsbedingungen

9.1 Innerhalb von Dolmetscheinsätzen jeder Art (Kongresse, Tagungen u. ä.) ist ein optimales Hören und Sehen für die arbeitende Dolmetscherin unabdingbar. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge und stellt für eine gute Akustik, wenn nötig Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore), zur Verfügung. Bei Präsentationen auf Großbildleinwand bekommt die Dolmetscherin die Möglichkeit, das Präsentierte auf dafür bereitgestellten Laptops/Monitoren oder in Papierform zu verfolgen, um eine adäquate Verdolmetschung zu gewährleisten. [Gebärdensprachdolmetscher/innen arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Verdolmetschung ist, wird dieser Monitor benötigt.] Es obliegt weiterhin dem Auftraggeber, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone für eine reibungslose Verdolmetschung von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes der Dolmetscherin ist zu sorgen.

                 

9.2 Das Dolmetschprodukt ist nur für die aktuelle Situation (Hören und/oder Sehen) bestimmt und darf nicht ohne vorherige Genehmigung oder Absprache mit Susanne Landgraf aufgezeichnet werden. Eine Aufzeichnung für das Fernsehen oder den Rundfunk bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Susanne Landgraf.

 

9.3 Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.                 


9.4 Vorbereitungen sind für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher sind aufgrund Ihrer Berufs-  und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Der Auftraggeber hat daher im eigenen Interesse den Dolmetscher mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchst vertraulich behandelt.

    

9.5 Dolmetscher arbeiten in der Regel in Doppelbesetzung. Beim Dolmetschen handelt es sich um einen hochkomplexen Prozess, welcher hohe fachliche und dolmetschtechnische Kompetenzen voraussetzt. Als Gebärdensprachdolmetscherin handel ich nach der Berufs- und Ehrenordnung. Nach dieser soll der/die Dolmetscher/in gewissenhaft und bei höchstmöglicher Qualität arbeiten. Die Doppelbesetzung richtet sich nach Einsatzdauer und Einsatzgebiet und wird zuvor vertraglich vereinbart. Bei Einsätzen ab einer Stunde ist stehst eine Doppelbesetzung vorgesehen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

                 

9.6 Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:
                    - nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
                    - nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause                 

10. Honorar

10.1 Gebärdensprachdolmetscher unterliegen generell  keiner Honorarverordnung. Sie haben das Recht, ihre Honorare selbst auszuhandeln.

                 

10.2 Für einige spezielle Fälle ist die Honorierung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern auf Seiten der Kostenträger geregelt, die im Folgenden aufgelistet sind:
                    - JVEG, § 5, 8, 9: 75 Euro/ Stunde, 0,30 Euro/ km bzw. ÖPNV
                    - BIH ab dem 01.01.2009 Honorierung nach JVEG § 8, 9
                    - Sozialverwaltungsverfahren: SGB X, § 19, Absatz 1 im JVEG
                    - Verwaltungsverfahren: LGBG § 12 im JVEG
                    - Ausführung von Sozialleistungen (z. B. Arzt, Elternabend Kita): SGB I, §17 im JVEG
 

11. Gerichtsstand

11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

                 

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Dolmetscherin Susanne Landgraf.                 

12. Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.                 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehendenvorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.